AGB
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Allgemeine Reisebedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag, Bewirtungsvertrag und Parkplatzvermietung
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Genusskomplizen Beherbergungs GmbH
Geschäftsführer: CEO Patrik Weber, COO Matthias Brake und CFO Kathi Weber
Neuer Weg 89
26506 Norden
1. Anmeldung
1.1 Der Gastaufnahmevertrag, sowie ein Bewirtungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer, Ferienwohnungen und Apartments bzw. der Tisch/Raum bzw. der Miet-Parkplatz durch den Gast bestellt und vom Hotel schriftlich oder mündlich zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich ist, bereitgestellt worden ist. Alle Verträge basieren auf diesen AGB und der Haus-und Brandschutzordnung sowie dem Hygienekonzept und der Parklatznutzungsordnung.
1.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages und Bewirtungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer, Ferienwohnungen und Apartments sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.4 Die buchende Person haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen bezüglich des von ihr bestellten Zimmers, Ferienwohnungen und Apartments, Tisches und oder Raumes, wenn sie bei der Buchung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass diese im Namen und für Rechnung Dritter erfolgt ist.
1.5 Bei der Buchung für mehrere Personen soll die Zuordnung der Zimmer unter Angabe von Vor- und Nachnamen der Gäste spätestens 1 Woche vor der Ankunft bekannt gegeben werden.
1.6 Werden Buchungen von Dritten für Gruppen vorgenommen, so ist der Auftraggeber dem Hotel bekanntzugeben. Bei Gruppen mit extremen politischen Einstellungen oder Weltanschauungen ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Aufnahme der Gruppe zu verweigern. Wurde das Hotel vorsätzlich oder fahrlässig nicht informiert, hat das Hotel Anspruch auf Schadensersatz gemäß Ziffer 4 der AGB.
2. An- und Abreise
2.1 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung, ist der Bezug eines Zimmers/Appartements ab 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Abreise muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Ein Late-Check-out bis 13 Uhr wird mit 10,-€ pro Person berechnet. Auch, wenn die Abreise verschuldet durch den Gast verzögert wird.
2.2 Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Hotel das Recht vor, bestellte Zimmer, Ferienwohnungen und Apartments nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben.
2.3 Das Hotel bietet keinen hauseigenen Parkplatz. Wir empfehlen unseren buchbaren Parkplatz "Glückauf" zu 5,-€ pro Tag. Oder nahe liegende öffentliche Parkplätze.
3. Leistungen, Preise
3.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
3.2 Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3.3 Soweit dem Gast ein Stellplatz für PKW, Motorrad, Fahrrad, Hänger oder ähnliches, auf dem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels. Dies gilt auch für Parkplätze, die vom Hotel entfernt zur Verfügung gestellt werden: Ferienwohnung und bei CE Popken.
3.4 Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus Haftung beträgt 6 Monate.
3.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
3.6 Nachrichten, Post- und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
3.7 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospekten, Ausschreibungen und aus der Buchungsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart wurde, umfasst der Preis die Beherbergung, vereinbarte und gebuchte Verpflegung, Endreinigung, Energieverbrauch inklusive Gas, Wasser und Strom, sowie das Bedienungsgeld und die Mehrwertsteuer. Nicht enthalten ist die ortsübliche Kurtaxe, die am Anreisetag direkt vor Ort zu zahlen ist. Vor der Abreise muss das Kleininventar eines Appartements sowie die Küche mit Besteck und Geschirr vom Gast gereinigt und im gleichen Zustand wie beim Einzug übergeben werden. Das Hotel behält sich das Recht vor, ggf. Nachberechnungen für anfallende Reinigungsmehrarbeit in Rechnung zu stellen.
3.8 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Apartments/Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, so ist das Hotel verpflichtet, für gleichwertigen Ersatz im Haus Sorge zu tragen.
3.9 Eine Rückvergütung gebuchter und bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
3.10 Verbindlichkeit von Angeboten:
3.10.1 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusiv-Preise einschließlich Bedienungsgeld und jeweils gültiger Mehrwertsteuer.
3.10.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.10.3 Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Apartments, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
3.10.4 Nach Vertragsabschluss eingetretene Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer und neu entstehende Steuern oder Abgaben führen zu einer entsprechenden Änderung des vereinbarten Preises.
3.10.5 Sollte die Regierung Mehrwertsteuern erhöhen, werden wir Preise und auch bereits gebuchte Preise dahingehend erhöhen.
4. Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
4.1 Rücktritt des Gastes
4.1.1 Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden.
4.1.2 Verlangt der Reisende und/oder Restaurantgast nach Vertragsabschluss Änderungen des Vertrages (beispielsweise Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft), so wird sich das Hotel bemühen dem Verlangen des Gastes zu entsprechen.
4.1.3 Der Gast kann jederzeit von der Reise durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen muss, gegenüber dem Hotel zurücktreten. Das Hotel hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile berücksichtigt. Folgende Entschädigungspauschalen können vom Hotel-Restaurant gefordert werden: ( auch bei Tischreservierungen )
• vom 10. bis 1.Tag vor Reiseantritt: 50% des Logispreises
• vom 1. Tag vor Reiseantritt: 80% des Logispreises
• Am Reisetag oder bei Nichtanreise: 100% des Gesamt-Preises
4.2 Rücktritt des Hotels
4.2.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2.2 Das Hotel ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
4.2.3 Ferner kann das Hotel vom Vertrag zurücktreten, wenn – Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden – Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
4.2.4 Das Hotel hat Direktionsrecht und macht bei Verstößen gegen die Hausordnung davon Gebrauch.
5 Bezahlung
5.1 Die Bezahlung erfolgt bei Anreise im Hotel. Alle Hotelleistungen wie Logis, Frühstück, Restaurantverzehr, Parkplatzgebühr und Kurtaxe sind bei Anreise oder vor Anreise zu zahlen. Eine Zahlung auf Rechnung erfolgt nur gegen Vorlage einer Kostenübernahme.
5.2 Das Hotel und das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Übernachtungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5.3 Die gebuchten Leistungen sind vom Gast spätestens am Anreisetag im Voraus zu bezahlen. Geleistete Vorabzahlungen oder Anzahlungen werden mit dem Betrag der Rechnung verrechnet.
5.4 Als Zahlungsmittel werden EC-Karte, Visa-, Mastercard, Amex sowie Bargeld akzeptiert.
5.5 Bei termingerechten Absagen werden Anzahlungen voll zurückerstattet.
5.6 Es gilt immer die aktuelle Mehrwertsteuer und die aktuelle Kurtaxe.
6 Allgemeines
6.1 Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel-Restaurant schriftlich bestätigt worden sind.
6.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
6.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag und dessen Erfüllung ist das Amtsgericht in Aurich zuständig.
7 Sonstiges
7.1 Der Verlust eines Zimmerschlüssels inklusive Anhänger kostet den Gast 75,-€.
7.2 Rauchen und Dampfen ist auf den Zimmer verboten. Die Sonderreinigung mit Ozongerät kostet 150,-€. Wird dadurch ein Feueralarm ausgelöst sind die Kosten für die Mitarbeiter, Fahrtkosten, Nachtzuschläge, eventuelle Kompensationen an andere Gäste und die Kosten der Rettungskräfte zu zahlen.
Genusskomplizen Beherbergungs GmbH
Neuer Weg 89
26506 Norden
Registergericht: Aurich
Registernummer: HRB 204225
Geschäftsführer: CEO Patrik Weber, COO Matthias Brake und CFO Kathi Weber
Steuernummer: 5820068870
SteuerID: DE305485170
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch bereit.